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Im Testament (Letzter Wille) kann der Verstorbene festlegen, für welche Bestattungsart er sich entscheidet. Hat der Verstorbene das nicht festgelegt, entscheiden die engsten Verwandten.
Bei der Einäscherung wird der Tote mit dem Sarg in einen bis zu 1.000 °C heißen Ofen geschoben. Binnen weniger Minuten zerfällt dort alles aufgrund der hohen Temperatur zu Asche. Diese Überreste werden in eine Urne gefüllt und wie ein normaler Sarg bestattet.
Eine Einäscherung kostet rund 380 Euro.
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